Angemessener Wohnraum nach Hartz IV Regelung (Quellen: Links unten)
Laut der Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV Regelung ist folgende Listung der Wohnraum/Person zu berücksichtigen:
1 Person ca. 45 - 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.